AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hypersoft Trading GmbH (V2.2.3)

1. Vertragsgrundlage der Leistungen von Hypersoft

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“)  gelten für sämtliche - auch zukünftige - Verträge des Vertragspartners (Kunde) mit der Hypersoft Trading GmbH (nachfolgend „Hypersoft“). Die AGB gelten auch dann, wenn Hypersoft in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistung erbringt. 

1.2 Kunde erkennt die Geltung dieser AGB durch seine Einwilligung, z.B. mit seiner Registrierung oder Bestätigung auf der Hypersoft-Webseite an. Für nicht über die Webseite erteilte Einwilligung gilt die Einbeziehung für Lieferungen und Leistungen, wenn Hypersoft im Rahmen von Angeboten oder Lieferbestätigungen auf die Geltung seiner AGB hingewiesen hat. 

1.3 Die Vereinbarung von AGB des Kunden wird ausgeschlossen. Etwaige abweichende Regelungen des Kunden werden auch nicht dadurch vereinbart, dass der Kunde seine Bestellung unter Einbeziehung seiner Kunden-AGB oder vom Hypersoft-Angebot und Hypersoft-AGB widersprechende Regelungen tätigt. 

1.4 Die den Hypersoft-AGB entgegenstehenden individuelle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für den Fall, dass individuelle abweichende Vereinbarungen durch übereinstimmende und beiderseitige Willenserklärungen getroffen werden, gehen diese den Hypersoft-AGB vor. 

1.5 Die Leistungen werden ausschließlich für Kaufleute, Unternehmer, Gewerbetreibende und juristische Person (auch solche des öffentlichen Rechts) erbracht. 

1.6 An Verbraucher oder minderjährige Personen richten sich die Leistungen, Angebote oder Willenserklärungen der Hypersoft nicht. Sollte die andere Partei minderjährig oder ein Verbraucher sein, so hat sie dieses gegenüber Hypersoft unverzüglich anzuzeigen.  

2. Angebot und Auftragsbestätigung

2.1 Angebote von Hypersoft sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Hypersoft oder konkludent durch ihre Leistung zustande.

2.2 Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist Hypersoft berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Für den Kunden ist dies ein bindendes Angebot während der Annahmefrist von Hypersoft.

2.3 An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält sich Hypersoft seine Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit schriftlichen Einwilligung der Hypersoft an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob Hypersoft diese als vertraulich gekennzeichnet hat, gelten diese als Geschäftsgeheimnis.

3. Liefertermine 

3.1 Liefertermine und -fristen ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung der Hypersoft oder einem von Hypersoft gegengezeichneten schriftlichen Vertrag. Sie sind unverbindlich, sofern Hypersoft sie nicht schriftlich als bindend bestätigt hat.

3.2 Für die Einhaltung der Liefertermine und für den Gefahrübergang ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem Hypersoft den Vertragsgegenstand dem Transporteur übergibt, für Software gilt der Zeitpunkt, in dem die Software im Internet abrufbar bereitgehalten und der Kunde hierüber informiert wird.

3.3 In Übereinstimmung mit Ziffer 9 verlängern sich Liefertermine um den Zeitraum, in dem Hypersoft durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder sonstige von Hypersoft nicht zu vertretende Störungen) daran gehindert ist, die Leistungen zu erbringen, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung.

3.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit die gelieferten Teile isoliert nutzbar sind. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Hypersoft wird die Leistungsvergütung entsprechend dem Vertrag in Rechnung stellen. Maßgeblich für die Auslegung von Willenserklärungen ist das Hypersoft Angebot. In Ermangelung eines Angebotes gilt die im Zeitpunkt der Bestellung allgemein gültige Preisliste von Hypersoft. 

4.2 Hypersoft Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der Hypersoft in Hamburg. Es sind Nettopreise zuzüglich den jeweils geltenden Zölle, Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben. Sie schließen Zusatzkosten, wie Versicherungen, Sonderverpackungen, Lieferkosten oder Reisekosten, nicht ein. Diese werden gesondert nach Vereinbarung oder nach den marktüblichen Preisen berechnet.

4.3 Vereinbarte Preise sind nur bindend, wenn die Leistung durch Hypersoft innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfüllt wird; bei späteren Leistungen gelten die im Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein gültigen Hypersoft-Listenpreise. Hypersoft behält sich das Recht vor, die allgemein gültige Preisliste jederzeit zu ändern. 

4.4 Zahlungen sind am Tag des Rechnungserhaltes des Kunden fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Die Bezahlung der Leistung hat im Voraus, spätestens jedoch bei der Lieferung zu erfolgen, falls zu diesen Zeitpunkten die Rechnung seit 14 Tagen vorliegt.

4.5 Alle Forderungen von Hypersoft werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden oder nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden eintritt. Ausstehende Lieferungen und Leistungen werden in diesen Fällen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ausgeführt. Werden Vorauszahlungen vom Kunden nicht erbracht, ist Hypersoft berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4.6 Bei länger als vier Wochen anhaltenden Zahlungsverzug des Kunden ist Hypersoft berechtigt, alle Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen und/oder laufende Verträge fristlos zu kündigen. 

4.7 Soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag mit neun Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich Hypersoft vor.

4.8 Hypersoft hat im Fall von Mehrarbeit, Mehrlieferungen oder anderen Mehraufwendungen bzw. Mehrleistungen Anspruch auf eine entsprechende zusätzliche Vergütung. Der Rechnungslegung werden die Preise der betreffenden Vereinbaung und im Fall deren Ermangelung, die allgemein gültigen Preise der Hypersoft zu Grunde gelegt.

4.9 Hypersoft ist berechtigt, eine Kaution für Mietgegenstände zu verlangen. Die Höhe der Kaution beträgt den vertraglich vereinbarten Nettomietzins für sechs Monate.

5. Erfüllungsort, Gefahrübergang

5.1 Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Hypersoft in Hamburg.

5.2 Im Falle einer Versendung geht die Gefahr für die Sache mit deren Übergabe durch Hypersoft an die Transportpersonen auf den Kunden über. 

5.3 Besondere Anweisungen über die Art der Versendung bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Hypersoft behält sich das Eigentum an einem gelieferten Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung desselben vor (Vorbehaltsware). 

6.2 Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, ist Hypersoft berechtigt, die Vorbehaltsware in seinen Besitz zurückzuverlangen.

6.3 Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten. 

6.4 Kunde darf über die Vorbehaltsware nur mit Zustimmung der Hypersoft verfügen. Im Falle der Zustimmung der Hypersoft zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt Kunde jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an Hypersoft ab. 

6.5 Unbesehen der Befugnis von Hypersoft, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Hypersoft, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. 

6.6 Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde bei einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der Hypersoft hinzuweisen. Hypersoft ist im Falle eines Gläubigerzugriffs, wie gerichtliche Vollstreckung oder Pfändung unverzüglich vom Kunden zu informieren. 

6.7 Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, ist Hypersoft verpflichtet, die Sicherheiten nach seiner Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben. 

7. Hausrecht des Kunden und Besitzverschaffungsrecht von Hypersoft

7.1 Im Falle des Zahlungsverzuges von mehr als 4 Wochen darf Hypersoft den Kauf-, Leih- oder Mietgegenstand auch gegen den Willen des Kunden eigenmächtig zurückholen.

7.2 Das Hausrecht und Besitzrecht des Kunden tritt insoweit hinter das Eigentums- und Besitzverschaffungsrecht von Hypersoft zurück.

7.3 Die mit der Besitzverschaffung der Vorbehaltsware verbundenen Kosten und Schäden sind vom Kunden zu tragen. 

8. Aufrechnung, Zurückbehaltung

8.1 Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

8.2 Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Auftrag oder Verfügung berechtigt.

9. Höhere Gewalt

9.1 Ereignisse höherer Gewalt, die einer Partei eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

9.2 Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Parteien, Arbeitskämpfe in dritten Betrieben, Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten und ähnliche Umstände, von denen die Parteien mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, gleich.

9.3 Ist aufgrund der Art der Behinderung nicht zu erwarten, dass die Leistung innerhalb zumutbarer Zeit erbracht wird, ist jede Partei berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise von diesem Vertrag zurückzutreten.

10. Leistungsverpflichtungen

10.1 Hypersoft-Leistung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 

10.2 Bei Annahmeverzug oder sonstiger Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden ist Hypersoft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

10.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware oder sonstigen Leistung bei Annahmeverzug geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunden über.

10.4 Für den Fall, dass Hypersoft Preise und/oder Leistungen des Kunden in einem Webauftritt des Kunden gestaltet bzw. implementiert, hat der Kunde unverzüglich den Webauftritt zu prüfen und etwaige fehlerhafte Preise oder Leistungsbeschreibungen zu korrigieren.

10.5 Hypersoft behält sich das Recht vor, die vom Kunden bestellten Gegenstände gegen andere von vergleichbarer Art und Güte oder besserer Qualität auszutauschen und diese anderen Gegenstände zu liefern. 

10.6 Das Austauschrecht nach 10.5 gilt insbesondere, wenn Lieferanten von Hypersoft die bestellten Gegenstände nicht mehr produzieren bzw. liefern können. 

10.7 Sofern die von Hypersoft nach den Ziffern 10.5 und 10.6 angebotenen bzw. gelieferten Austauschgegenstände teurer sind als die ursprünglich vom Kunden bestellten Gegenstände, hat der Kunde das Recht die Erfüllung des Vertrages durch die Austauschgegenstände abzulehnen. In diesem Fall sind beide Parteien berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten.

10.8 Die Lieferung der vom Kunden bestellten Gegenstände steht unter dem Selbstbelieferungsvorbehalt von Hypersoft. Sollten die Gegenstände für Hypersoft zu den marktüblichen Konditionen nicht mehr bei ihren Vorlieferanten zu erwerben sein, wird Hypersoft von der Lieferung frei und kann die Bestellung stornieren. 

10.9 Kunde ist zur mindestens täglichen Datensicherung verpflichtet. Vor Wartungsarbeiten und sonstigen Maßnahmen, wie Updates oder Releasewechsel sind ebenfalls Datensicherungen vom Kunden durchzuführen. 

10.10 Kunde trägt das Risiko, insbesondere von Fehlfunktionen oder Leistungsbeeinträchtigungen, wenn dieser nach Ablauf der Gewährleistung keinen Softwarepflegevertrag mit Hypersoft abschließt.

10.11 Hypersoft wird dem Kunden Dokumentationen in elektronischer Form auf ihrer Webseite zu seinen Produkten zur Verfügung stellen. Zur Bereitstellung von Produktinformationen in Papierform ist Hypersoft nicht verpflichtet.

10.12 Produktinstallationen oder Einweisungen in den Gebrauch der Hypersoft-Produkte sind kostenpflichtig und bedürfen eines separaten Vertrages, wie beispielsweise eines Dienstleistungsvertrages für Schulungen, Installationen von Software oder eines Softwarepflege- bzw. Wartungsvertrages.

10.13 Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Buchführung und zur monatlichen Prüfungen der Kassenabrechnungen durch einen besonders qualifizierten Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. Auffälligkeiten sind Hypersoft unverzüglich zu melden.

10.14 Kunde verpflichtet sich Mietgegenstände zu der vertraglich vereinbarten Zeit, am Erfüllungsort, ohne Mängel die über die vertraglich oder gewöhnlich vorausgesetzte Abnutzung des Mietgegenstandes hinausgehen, zurück zu geben.

10.15 Kunde darf für die Mietgegenstände nur von Hypersoft autorisierte hard- und Software nutzen.

10.16 Kunde hat die Hardwarewartungs- und Softwarepflege-Hinweise von Hypersoft zu befolgen.

11. Gewährleistung

11.1 Die nachfolgenden Regelungen sollen keine über das gesetzliche Maß hinausgehenden Ansprüche des Kunden begründen, sondern diese in gesetzlich zulässiger Weise einschränken.

11.2 Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel an der Leistung der Hypersoft ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit der Kenntnisnahme unverzüglich schriftlich zu rügen.

11.3 In Anwesenheit des Kunden durchgeführte Leistungen sind von diesem unverzüglich im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung zu rügen.

11.4 Voraussetzung für Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen unverzügliche und ordnungsgemäße Erfüllung aller Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. 

11.5 Mehr- oder Minderlieferungen oder Mängel sind vom Kunden der Hypersoft unverzüglich mitzuteilen. Kunde hat auch etwaige Schäden der Hypersoft unverzüglich anzuzeigen und Schadensminderungsmaßnahmen zu ergreifen. 

11.6 Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mängelanzeige, Schadensanzeige oder zumutbare Schadensminderungsmaßnahmen werden diese Pflichtverletzungen nach Art und Umfang als Mitschuld und Minderung auf einen Anspruch des Kunden angerechnet.

11.7 Die Mängelanzeige soll den Mangel so genau wie möglich beschreiben und den Fehler reproduzierbar machen. Mindestangaben sind die Gegenstandsbezeichnung mit Gerätenummer, die Fehlermeldung des Gerätes selbst, die Mängelursache, die Auswirkungen des Mangels, Häufigkeit des Auftretens des Mangels, der Zeitraum des Vorhandenseins des Mangels, die Umweltfaktoren (Wärme, Kälte oder Feuchtigkeit), unterbrechungsfreie Stromversorgung, Alter des Gerätes und Zeitpunkt und Art der letzten Wartung. Mögliche Bedienungsfehler oder vorgenommene Einstellungsänderungen, ausgehend von der Werkseinstellung.

11.8 Gewährleistungsansprüche, für andere Gegenstände als Miete, können nur innerhalb von 12 Monaten nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. 

11.9 Durchgeführte Mängelbeseitigungen sind auf Wunsch der Hypersoft vom Kunden förmlich abzunehmen.

11.10 Ohne Abnahme werden Mängelbeseitigungen von Hypersoft nach 10 Werktagen ohne erneute Mängelmitteilung des Kunden von diesem als abgenommen anerkannt.

11.11 Eine Mängelbeseitigung von Hypersoft gilt insbesondere dann als abgenommen, wenn diese länger als zwei Wochen ohne Mängelanzeige genutzt wird oder vom Kunden hätte genutzt werden können.

11.12 Hypersoft gewährleistet dem Kunden nicht, dass der Leistungsgegenstand frei von Rechten Dritter ist, es sei denn sie sichert diese Eigenschaft schriftlich zu.

11.13 Bei Mängeln an einer Kaufsache hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Ab einem dreimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 

11.14 Die im Rahmen einer Nacherfüllung ausgetauschten Teile einer Sache fallen in das Eigentum von Hypersoft zurück und sind unverzüglich vom Kunden zurückzugeben. 

11.15 Unberechtigte oder irreführende Mängelanzeigen, die der Kunde grob fahrlässig oder gar vorsätzlich abgegeben hat, verpflichten den Kunden zum Ersatz aller Aufwendungen, Hypersoft durch die unberechtigte Mängelanzeige entstanden sind.

11.16 Erweist sich eine Beseitigung eines Mangels für Hypersoft als nicht möglich oder steht der Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Nutzungsbeeinträchtigung, hat Hypersoft zur Erfüllung des Gewährleistungsrechts des Kunden das Recht, eine Ausweichlösung (Workaround) zu entwickeln und die Nachbesserung hierauf zu beschränken.

11.17 Ist der mangelhafte Gegenstand eine Software, so kann die Nacherfüllung auch durch zur Verfügungstellung eines Download, Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workaround erfolgen. 

11.18 Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist Hypersoft unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

11.19 Hypersoft übernimmt keine Gewährleistung bei einem Verstoß gegen Vertragsvereinbarungen des Kunden, nicht autorisierte Änderungen des Leistungsgegenstandes oder wenn der Mangel auf betriebsbedingte Abnutzung bzw. normalen Verschleiß oder auf fahrlässiges Verhalten wie z.B. unsachgemäßen Gebrauch oder Bedienungsfehler des Kunden zurückzuführen ist.

11.20 Kunde ist zur Datensicherung verpflichtet. Hypersoft übernimmt keine Gewährleistung für einen Datenverlust des Kunden der nicht entstanden wäre, wenn Kunde zumindest eine tägliche Datensicherung durchgeführt oder entsprechende  Leistungsangebote von Hypersoft beauftragt hätte. Ebenso ist eine Gewährleistung der Hypersoft ausgeschlossen, wenn Kunde u.a. vor Maßnahmen der Konfigurationsänderung, Reparatur, Wartung oder Pflege keine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. 

11.21 Änderungen oder Erweiterungen an dem Kauf- oder Mietgegenstand, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Gewährleistung von Hypersoft entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. 

11.22 Hypersoft steht nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

11.23 Hypersoft übernimmt keine Gewährleistung für Schäden oder sonstige Beeinträchtigungen des Kunden, etwa durch Gesetzesänderungen, Änderung von Verwaltungsvorschriften oder Änderung der Prüfpraxis der Finanzämter oder Wirtschaftsprüfer, die durch regelmäßige Updates durch den Abschluss eines gültigen Softwarepflegevertrages oder anderer üblicher Wartungsverträge mit Hypersoft nicht aufgetreten wären. 

11.24 Durch Wartungs- oder Pflegevereinbarungen verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung nicht.

11.25 Kunde ist im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, die Gegenstände der Gewährleistung unverzüglich an Hypersoft zurück zu senden. 

11.26 Auf Wunsch von Hypersoft soll der Kunde den Gegenstand am Erfüllungsort zur Verfügung zu stellen.

12. Haftung

12.1 Für Schäden, die dem Kunden durch Hypersoft entstehen, haftet Hypersoft dem Kunden gemäß den nachfolgenden Regelungen abschließend.

12.2 Hypersoft haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit seitens Hypersoft verursacht wurden. Hypersoft haftet im Falle von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften. 

12.3 In allen anderen Fällen haftet Hypersoft abschließend nur bei Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die wesentlich für die Erfüllung der ordnungsgemäßen Leistung aus dem Vertrag als solches sind und auf deren Einhaltung sich der Kunde regelmäßig verlassen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer, gewöhnlich auftretender Schäden begrenzt. Die Parteien erwarten keinen höheren gewöhnlichen und vorhersehbaren Schaden als den einer Obergrenze der Gesamtsumme von allen Umsätzen zwischen dem Kunden und Hypersoft innerhalb der dem Schadensereignis vorausgegangen zwölf Kalendermonate. Sollte der Vertrag im Zeitpunkt des Schadensereignisses noch nicht zwölf Monate bestanden haben, so sind die vertraglich erwarteten Umsätze der ersten zwölf Monate zu unterstellen.

12.4 In Fällen, in denen die Haftung von Hypersoft durch die vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls für ihre Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter oder gesetzlichen Vertreter.

13. Lizenz, Rechte am Arbeitsergebnis

13.1 Hypersoft überlässt dem Kunden seine Lizenzen und diesbezügliche Softwareprodukte nur auf Zeit. Sofern keine Zeit im Vertrag bestimmt ist, beträgt die Rechteeinräumung ein Jahr. 

13.2 Nur wenn im Vertrag ausdrücklich und schriftlich geregelt ist, dass es sich um eine Kauflizenz handelt, erwirbt der Kunde die Rechte eines Käufers an der Software mit der Massgabe, dass das einfache Nutzungsrecht nach 13.3.ff. nicht widerruflich und die Lizenz übertragbar ist. Hierzu wird auf die Regelungen der 13.3 ff. und 14.2 ff. verwiesen.

13.3 Nach Zahlung der Lizenzentgelte räumt Hypersoft dem Kunden eine einfache, widerrufliche und nicht ausschließliche Lizenz ein, die lizenzierte Hypersoft-Software in Deutschland, Schweiz oder Österreich zu nutzen. Sämtliche, über ein einfaches Nutzungsrecht an der Software hinausgehende Verwendungen, sind seitens der Hypersoft schriftlich und individualvertraglich zustimmungspflichtig. Die Zustimmungspflicht bezieht sich insbesondere auf die Vervielfältigung des Programms. Hiervon ausgenommen ist die Erstellung einer Sicherungskopie der Software, die jedoch nur zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit, aber nicht  selbst produktiv genutzt werden darf. Kunde hat ohne die Zustimmung der Hypersoft kein Recht, lizenzierte Software zu bearbeiten oder modifizieren, abgeleitete Werke der lizenzierten Software zu erstellen oder die gewährten Rechte, ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Hypersoft als Reseller weiter zu lizenzieren. 

13.4 Die Nutzung der dem Kunden überlassenen Software ist auf Betriebsstandorte des Kunden oder dessen Franchisenehmer beschränkt. Die Nutzung der Lizenz mittels Serviceprovider oder sonstigen Dritten ist ausgeschlossen. Die Lizenznutzung ist auf den Gebrauch der Software durch den Kunden und seinen Mitarbeitern beschränkt. Die Nutzung der Software durch Dritte ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde mit einem Dritten („Service Provider“) einen Vertrag über die Erbringung von Datenverarbeitungsleistungen für den Kunden abschließen möchte und der Service Provider beabsichtigt, die Produkte an Standorten des Service Providers zwecks Leistungserbringung gegenüber dem Kunden zu installieren und zu nutzen,  bedarf diese Lizenznutzung der Zustimmung von Hypersoft.

13.5 Jede Lizenz wird mit einem Lizenzschlüssel abgesichert. Der Lizenzschlüssel dient zusammen mit der Hypersoft Kundennummer und den Kundendaten als Lizenzträger und darf nicht ohne Eigentümerwechsel an Dritte weitergegeben werden. Alle Informationen über die erworbenen Programmlizenzen werden bei Hypersoft unter der Hypersoft Kundennummer und in Verbindung mit dem Lizenzschlüssel verwahrt. Pro Lizenzschlüssel darf ein Hypersoft Suite System (ein Server und eine von den erworbenen Lizenzen abhängige Anzahl von Netzwerkarbeitsplätzen) installiert, aktiviert und verwendet werden.

13.6 Die Inhaberrechte an der lizenzierten Software, insbesondere alle Urheberrechte, Patente, Markenrechte, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse und andere Eigentumsrechte, bleiben auch im Fall von Bearbeitungen weiterhin Eigentum der Hypersoft.

13.7 Soweit der Kunde für seine besonderen Bedürfnisse eine kundenspezifische Anpassung oder Bearbeitung der Hypersoft-Software wünscht, wird Hypersoft diese auf der Basis der vertraglichen Vereinbarungen erbringen. Die vorstehenden Rechte der Hypersoft an ihrer Software bleiben von kundenspezifischen Anpassungen der Hypersoft-Software unberührt. Hypersoft räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an der Softwareanpassung ein. 

13.8 Hypersoft hat das Recht kundenspezifische Softwareanpassungen oder Weiterentwicklungen in seine Standard-Software zu übernehmen.

13.9 Durch die Beauftragung von Dienst- oder Werkleistungen durch Hypersoft wird dem Kunde kein geistiges Eigentum und insbesondere kein Urheberrecht an der Hypersoft Software oder sonstigen urheberrechtlich bzw. durch gewerbliche Schutzrechte geschützten Gegenständen übertragen. Kunde ist verpflichtet die für den Betrieb der Software erforderlichen Lizenzen zu erwerben.

13.10 Kunde erhält generell nur ein einfaches Nutzungsrecht an der vertraglich vereinbarten Dienstleistung und den Arbeitsergebnissen. Von dem einfachen Nutzungsrecht an der Dienstleistung bleibt die Verpflichtung zum Erwerb der erforderlichen Hypersoft-Lizenzen unberührt.

13.11 Der Erwerb von geistigem Eigentum des Kunden aufgrund der Bestellung von Werk- oder Dienstleistungen zur Programmierung von Individualsoftware wird von Hypersoft abgelehnt.

13.12 Soweit Hypersoft-Produkte Softwarecodes Dritter enthalten gilt, dass der Softwarecode des Dritten, sofern nicht abweichend in der Dokumentation geregelt, nur zusammen mit dem Produkt benutzt werden darf.

13.13 Soweit Hypersoft-Produkte Softwarecodes Dritter enthalten gilt, dass die Dokumentationen und Lizenzbedingungen bezüglich Softwarecodes Dritter vorrangig gegenüber den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Hypersoft gelten.

13.14 Hypersoft liefert dem Kunden unter Umständen kostenfrei Produkte von Dritten. Solche Produkte werden rechtlich getrennt von Hypersoft-Produkten geliefert und unterstehen ausschließlich den Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Hypersoft übernimmt keine Gewährleistung für Mängel und Schäden von unentgeltlichen Produkten Dritter.

13.15 Die Nutzung der Hypersoft-Produkte und sonstigen Leistungen, insbesondere der Apps, ist auf den vereinbarten und von Hypersoft im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorausgesetzen Zweck begrenzt.

14. Übertragung der Lizenz

14.1 Die Übertragung einer gemieteten Lizenz bzw. die diesbezügliche Software an einen Dritten ist ohne schriftliche Zustimmung von Hypersoft nicht gestattet.

14.2 Eine gekaufte Originallizenz von Hypersoft darf vom Kunden, ausschließlich und nur soweit zwingenden rechtliche Vorschriften es erlauben, ohne Zustimmung von Hypersoft auf einen Dritten übertragen werden. 

14.3 Die Zustimmung einer Lizenzübertragung von Hypersoft setzt zumindest den Abschluss eines Softwarepflegevertrages mit dem Dritten für zwölf Monate ab Übertragung voraus. 

14.4 Ausgenommen von der Übertragung der Software sowie der Softwarelizenz ist das Bundle "Hypersoft Performer". Hier ist die Nutzung der Software an die Hardware gebunden, so dass nur die Hardware verkauft und die zugehörigen Lizenzen mitübereignet werden. Eine Trennung von Hard- und Software ist für Hypersoft Performer-Produkte nicht zulässig. 

14.5 Hypersoft kann für die Neuanlage im Support- und Wartungssystem durch die Übertragung der Lizenz eine Bearbeitungsgebühr verlangen. 

15. Ausfuhrkontrollbestimmungen

15.1 Die von Hypersoft gelieferten Produkte und deren technisches Know-how sind nur zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. 

15.2 Kunde verpflichtet sich, vor einer beabsichtigten Ausfuhr, alle einschlägigen deutschen und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten. Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen deutschen und ausländischen Ausfuhrkontrollbestimmungen auch durch seine Abnehmer verantwortlich und stellt Hypersoft insoweit von der Haftung frei. 

15.3 Bei ausländischen Kunden und Rechtsgeschäften mit dem Ausland sind die von Hypersoft gelieferten Produkte und deren technisches Know How nur zur Benutzung und zum Verbleib in dem jeweiligen Lieferland bestimmt. 

15.4 Zölle sind vom Kunden zu zahlen.

16. Datenschutz

16.1 Kunde als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist für die rechtmäßige Verarbeitung seiner Daten, wie Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiterdaten, durch Hypersoft verantwortlich.

16.2 Kunde als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO sichert Hypersoft zu, dass die von ihm an Hypersoft übermittelten oder zugänglich gemachten Daten auf rechtmäßige Weise erhoben und verarbeitet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Hypersoft - Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung, dass Hypersoft seine im Rahmen der schuldrechtlichen Beziehung bekannt gewordenen Daten auch für geschäftliche Zwecke innerhalb der Hypersoft Unternehmensgruppe verwenden darf.

16.3 Soweit auf den Hypersoft Webseiten oder im Kundenportal  personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail Adressen) vom Kunden erhoben werden, die nicht zur Durchführung eines Schuldverhältnisses erforderlich oder gesetzlich erlaubt sind, willigt Kunde freiwillig in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein, wenn er diese Hypersoft mitteilt (Einwilligung). Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann von dem Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Gesetzliche und vertragliche Regelungen bzw. Erlaubnisse zur Datenverarbeitung bleiben von dem Widerruf unberührt.

16.4 Für den Fall, dass der Kunde Hypersoft Webseiten nutzt, erteilt dieser seine Einwilligung zur Verwendung von Cookies jeder Art, sofern er über deren Art und Zweck transparent informiert wird. 

16.5 Hypersoft darf die personenbezogenen Daten des Kunden zu Zwecken des Marketing oder für Newsletter nutzen. Der Kunde kann seine Einwilligung hierzu jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 

16.6 Hypersoft ist berechtigt, – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags das Risiko von Zahlungsausfällen auf Kundenseite zu prüfen.

16.7 Insoweit werden Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten des Kunden erhoben und verarbeitet. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Kunden verwendet.

16.8 Für die Prüfung wird Hypersoft Leistungen von Auskunfteien oder anderer Dritter in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck Daten des Kunden an diese übermitteln bzw. bei diesen anfragen.

16.9 Hypersoft ist berechtigt, die Daten des Kunden an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung dieses Vertrags (z.B. für Versand, Rechnungsstellung, Inkasso oder Kundenbetreuung) erforderlich ist. 

16.10 Hypersoft wird dem Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen Auskunft über die den Kunden betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten erteilen. Der Kunde hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen.

16.11 Kunde hat Kenntnis über Gefahren im Internet und willigt in das Risiko ein, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per Email) Sicherheitslücken aufweisen und Information unbefugt Dritten bekannt werden können. 

16.12 Kunde willigt ein, dass Hypersoft berechtigt ist, Cookies jeder Art zu nutzen. 

16.13 Kunde ist berechtigt und verpflichtet, Informationen von Hypersoft zu erfragen, wenn diesem Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht verständlich sein sollten. 

16.14 Hypersoft ist berechtigt, für Datenschutzleistungen im Auftrag des Kunden, eine zusätzliche Vergütung nach Aufwand, auf Basis der allgemeinen Preisliste oder eines individuellen Angebots zu verlangen.

17. Gerichtsstand/geltendes Recht

17.1 Kunde ist Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so dass der Geschäftssitz der Hypersoft, Amtsstraße 9, 22143 Hamburg, als Erfüllungsort für Leistungen und als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart wird. Dasselbe gilt, wenn Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. 

17.2 Es gilt das deutsche Recht.

18. Allgemeine Schlussbestimmungen

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt. 

18.2 Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Hypersoft an Dritte übertragen.

18.3 Hypersoft kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht unverzüglich, gilt die Änderung als genehmigt.

18.4 Den Volltext der geänderten AGB kann Hypersoft über die Mitteilung eines Hyperlink bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet unter Hervorhebung der Änderungen abrufbar ist.

18.5 Hypersoft hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmen zu bedienen.

18.6 Der Hypersoft ist jederzeit berechtigt zu den üblichen Geschäftszeiten des Kunden Kontroll- und Auditbesuche beim Kunden und seinen Niederlassungen vorzunehmen. Im Rahmen der Kontrollen hat Hypersoft insbesondere das Recht die Anzahl der vorhandenen Lizenzen zu überprüfen. Zur Überprüfung darf der Hypersoft auch einen elektronischen Programm-Scan zur Zählung der installierten Lizenzen und Systemumgebungen (u.a. der Prozessoreinheiten) sowie Anzahl der Nutzer einsetzen. Eine Zutrittsverweigerung berechtigt Hypersoft zur fristlosen Kündigung aller Verträge mit dem Kunden und die Nutzungsuntersagung der von Hypersoft erworbenen Lizenzen.

18.7 Kunde räumt der Hypersoft das Recht ein diesen als Referenz zu benennen und diese Referenz auch in Medien wie dem Internet zu veröffentlichen. 

18.8 Sollte eine Regelung dieses Vertrages in deutscher Sprache in einem Konflikt zu der Übersetzung in englischer Sprache stehen, so soll die deutsche Version vorrangig gegenüber der englischen Version gelten.

19. Besondere AGB zur Nutzung des Kundenbereichs auf der Webseite

19.1 Die besonderen AGB zur Nutzung des Kundenbereichs und von Applikationen gelten neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Konfliktfall gehen die besonderen AGB den allgemeinen AGB in der Regelungshierarchie vor. 

19.2 Kunde verpflichtet sich, die von Hypersoft abgefragten personenbezogenen Daten und sonstigen Daten oder Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und Hypersoft über Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Kunde darf keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden. Vorrangig sind der Name bzw. die Firma der Gewerbeerlaubnis oder des Handelsregisters zu verwenden. JeKunde darf sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerprofil anlegen.

19.3 Mitteilungen der Hypersoft gelten als Zugegangen, wenn diese zu der im Registrierungsbereich angegebenen Hausanschrift, Fax, elektronisches Kundenpostfach oder E-Mailadresse versendet werden. Kunde ist daher im eigenen Interesse gehalten, seine Zustellungsadressen im Kundenprofil aktuell zu halten.

19.4 Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten (bestehend aus Login und Passwort) geheim zu halten und die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Erlangt Kunde vom Missbrauch seiner Zugangsdaten Kenntnis, wird er Hypersoft hiervon unverzüglich unterrichten. Bei einem Missbrauch ist Hypersoft berechtigt, den Zugang zum Kundenbereich zu sperren. Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch der Zugangsdaten.

19.5 Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Kundenbereich der Hypersoft geschaffen werden und über die Vertragslaufzeit vorliegen.

19.6 Dem Kunden ist es untersagt, rechtswidrige, rassistische, sittlich anstößige, beleidigende oder gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen verstoßende Inhalte zu verarbeiten oder diese mit Hypersoft-Produkten zu verbreiten.

19.7 Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen auf nicht Hypersoft-Datenspeichern durchzuführen, so dass sämtliche Daten in einem separaten Kundenbackup gesichert sind.

19.8 Soweit Daten an Hypersoft übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Soweit dies im jeweiligen Angebot enthalten ist, werden die Server regelmäßig gesichert. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Hypersoft zu übermitteln. 

19.9 Kunde ist verpflichtet, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebene Änderung oder Wartung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.

19.10 Hypersoft ist es gestattet, das Vertragsverhältnis der Hypersoftsuite und andere Kundenapplikationen ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Es sei denn, dass Verträge mit dem Kunden über abweichene Lauf- und Kündigungszeiten geschlossen wurden.

19.11 Hypersoft behält sich vor, die angebotene Dienste, etwa im Kundenportal oder Webseiten zu ändern oder einzustellen.

19.12 Kunde verpflichtet sich regelmäßig die Hypersoft-Webseite unter https://dokumentation.hypersoft.de/   aufzurufen und die dort mitgeteilten Leistungsänderungen zur Kenntnis zu nehmen.

19.13 Hypersoft ist jederzeit berechtigt, diese Vertragsbedingungen einschließlich aller Angaben wie Benutzungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten usw. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer Abänderung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Abänderungen, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann Hypersoft das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen unter Entgelterstattung für die laufende Abrechnungsperiode kündigen. Kündigt Hypersoft nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.

20. Veröffentlichte Inhalte

20.1 Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen. 

20.2 Kunde ist dazu verpflichtet, Hypersoft unverzüglich über Beanstandungen zu unterrichten, insbesondere solche wie Abmahnungen oder Rechtsverfolgungen durch Behörden und vor Gerichte.

20.3 Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.

20.4 Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Hypersoft ist berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Hypersoft ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überprüfen. 

20.5 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung ist Hypersoft berechtigt den Zugriff zu sperren.

20.6 Soweit Hypersoft entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. 

20.7 Hypersoft ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch Hypersoft findet nicht statt; hierfür ist vielmehr der Kunde selbst verantwortlich.

20.8 Hypersoft lehnt die Übermittlung von Daten durch Datenträger ab. Übermittelte Datenträger jeder Art - insbesondere Papier, USB-Sticks oder Festplatten usw. werden Eigentum von Hypersoft.

21. Nutzung von Applikationen

21.1 Hypersoft stellt dem Kunden Apps bereit. Die Nutzung der Apps ist ausschließlich für eigene Geschäftszwecke des registrierten Kunden im Hotel- und Gaststättengewerbe gestattet.

21.2 Eine über die Darstellung von eigenen Produkten und Dienstleistungen hinausgehende Nutzung der App ist untersagt.

21.3 Die App darf nicht vervielfältigt oder bearbeitet werden. Dem Kunden wird nur ein einfaches Nutzungsrecht, mit den Standardfunktionen zum Verarbeiten von Inhalten, eingeräumt.

21.4 Bei unentgeltlichen Apps ist pro registrierten Kunden die Verwendung nur einer App erlaubt.

21.5 Kunde garantiert, dass die von ihm gestalteten Kundenseiten und/oder ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechten sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Kunde versichert ferner, dass die Ausgestaltung und/oder Nutzung der Hypersoft-Apps weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzlichen Regelungen verstößt.

21.6 Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Hypersoft-Applikation oder sonstiger Rechte durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Hypersoft sowie die sonstigen im Rahmen der Dienstleistung und des fortlaufenden Supports eingeschalteten Unternehmen und Personen vollumfänglich frei.

21.7 Soweit der Kunde von der Möglichkeit der Weiterleitung seiner Kundenseite zu einer anderen Internetpräsenz Gebrauch macht, so geschieht dies in eigener Verantwortung des Kunden. Der Kunde garantiert, dass weder diese Weiterleitung selbst noch die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie auf sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. "Links") gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. 

21.8 Hypersoft ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgenommene Weiterleitung seiner User oder Endkunden zu einer Internetpräsenz selbst und/oder der die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. "links") auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder der guten Sitten und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.

21.9 Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die Hypersoft zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen von Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen nationaler oder international zuständiger Gerichten nachzukommen.

22. Löschung, Sperrung, Nutzungsuntersagung

22.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses kann Hypersoft den Account des Kunden und alle hierin gespeicherten Daten löschen. Der Kunde erklärt sich bereits jetzt mit der Löschung dieser Daten einverstanden.

22.2 Während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses ist es Hypersoft gestattet, den Hypersoft-Account des Kunden einschließlich des Zugriffs auf Inhalte des Kunden zu sperren, Inhalte zu löschen und ein Nutzungsverbot der Hypersoft-Leistungen auszusprechen.

22.3 Hypersoft hat auch das Recht, im Falle von Nutzungsüberschreitung des Datenvolumens, eine entsprechende Reduzierung des Volumens durch die Löschung von Daten herbeizuführen.

22.4 Sofern der Kunde Datenlöschungen verhindern möchte, muss dieser mit Hypersoft entsprechende Verträge, insbesondere unter Berücksichtigung der GoBD oder anderer Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten schließen.