Mit der KassenSichV2020 ist die Manipulation von Grundaufzeichnungen am Point of Sale neben den Regelungen aus der GoBD weiter erschwert worden. Demnach müssen ab dem 01.01.2020 alle elektronischen Aufzeichnungssysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung besitzen.
Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung besteht im Wesentlichen aus drei Hauptbestandteilen:
- Sicherheitsmodul
- Speichermedium
- Einheitliche digitale Schnittstelle
Dabei speichert die Sicherheitseinrichtung vorgangsbezogene Transaktionen des Aufzeichnungssystems und liefert in diesem Zusammenhang auf die entstandenen Bewegungsdaten im Aufzeichnungssystem einen Code zurück. Diese Codierungen sind dann auf den Rechnungsbelegen zu den jeweiligen Vorgängen auszugeben, wodurch sich die gesetzlich festgelegte Belegausgabepflicht erklärt – der Rechnungsbeleg eines Aufzeichnungssystems ist demnach grundsätzlich in einem vorgeschriebenen Format prüfbar auszugeben und auch elektronisch im jeweiligen Aufzeichnungssystem zu speichern.
Im Hinblick auf Quickservice- und Fullservicekonzepte ergeben sich differenzierte Betrachtungen auf einen Vorgang. Während im Quickservice ein Vorgang in der Regel unmittelbare Abrechnung findet, wird ein Vorgang im Fullservice über einen längeren Zeitraum offengehalten. Dies ist im Rahmen dieses Sicherungsverfahrens entsprechend zu berücksichtigen.
Hypersoft erleichtert mir die Arbeit im Zuge der Digitalisierung.
Die sich ergebenen Buchungsdaten werden in einem unveränderbaren Protokoll auf der Sicherungseinheit gespeichert, welche für das Finanzamt jeder Zeit, auch im Zuge von unangekündigten Kassensturzprüfungen, exportierbar und mit den Bewegungsdaten der Kassen somit vergleichbar sind.
Alle technischen Anforderungen sind in der Hypersoft Systemlandschaft von den Hypersoft Entwicklern und Planern integriert und werden je nach Erweiterung und Anpassungen der gesetzlichen Restriktionen im Rahmen des Hypersoft Releasemanagements aktualisiert. Codierungen, Signierungen, spezielle Exportfunktionen und alle notwendigen Spezifikationen werden dadurch automatisch und für Kunden mehr oder minder unmerklich in die speziellen Prozesse, wie Vorgangscodierung, Zeitstempel oder Rechnungsdruck usw. implementiert und auf den jeweils erforderlichen aktuellen Stand gehalten.
Die KassenSicherungsVerordnung 2020 und die Integration der TSE stellt eine neue technische Herausforderung am Point of Sale dar. Die TSE und die damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften bringen nicht nur technische Belastungen mit sich, sondern bringen auch ganz erhebliche Vorteile zur Absicherung kaufmännischer Prozesse und tragen zudem Sorge dafür, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Insofern ist die TSE-Security elementarer Bestandteil der Hypersoft Security und reguliert alle gesetzlichen Vorschriften in der Hypersoft Systemlandschaft.
Was ändert sich für mich ab dem 01.01.2020?
Die Beleg-Ausgabepflicht
Um Manipulationen verhindern zu können, wurde eine allgemeine Belegausgabepflicht im Rahmen der Kassensicherungsverordnung eingeführt. Die Ausgabepflicht erhöht die Sicherheit der Rechnungslegung für die Finanzämter, aber auch für den Unternehmer.
Die Ausgabe eines Rechnungsbeleges ist somit verpflichtend, entweder in Papierform oder unter bestimmten Voraussetzungen in digitaler Form. Das einfache Zeigen des Rechnungsbetrages auf einem Display ist nicht mehr ausreichend.
Zusätzlich bedarf es einer Kennzeichnungspflicht. Ein Rechnungsbeleg muss die Seriennummer der Kasse oder der technischen Sicherheitseinrichtung, den Signaturzähler und einen Prüfwert enthalten. Diese Anforderungen wird das Hypersoft POS System entsprechend erfüllen.
Die Kassenmeldepflicht
Mit Eintritt der Kassensicherungsverordnung 2020 muss die eingesetzte Kassensystem Hardware bei dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Dies geschieht über die Seriennummer und Anzahl der eingesetzten Hardware. Wird eine Kasse ausgetauscht oder außer Betrieb genommen, muss das Finanzamt darüber informiert werden.
Das Hypersoft Hardwareverzeichnis verwaltet Ihre gesamten Hypersoft Systemkomponenten. Alle Geräte und Softwarelizenzen werden für Sie speziell erfasst und signiert. Das Hypersoft Hardware-Austauschverfahren gewährleistet im Wartungs- oder Störvorfall die Überwachung der gesamten Seriennummern und des Hypersoft Codierungs-Verfahren.
Der gesamte Status Ihrer Hypersoft Systemlandschaft lässt sich auf Knopfdruck im Hypersoft Portal (Portalebene | Cloud) abbilden, wodurch ein ganz erheblicher Verwaltungsaufwand vermieden werden kann.
Der Daten-Export
Die besonderen Anforderungen an die Datenstruktur und die speziellen Exportformate wurden schon immer von Hypersoft besonders detailliert und aussagekräftig umgesetzt. Das umfangreiche und stets aktuelle Hypersoft Sicherheitsdokument (HS-SSP), welches über die Portalebene jederzeit verfügbar ist, unterstützt Sie in der Interaktion bei möglichen Prüfungen.
Der Status „Hypersoft Enterprise Support“ unterstützt Sie zudem zusätzlich bei speziellen Prüfungsfragen.
Weitere Informationen und Neuigkeiten finden Sie in der Hypersoft Online-Dokumentation.
Hypersoft Security Broschüre
Hypersoft Security Broschüre, PDF-Format